(Stand: September 2025)
Künstlermarkt am 24. Mai und 25. Mai 2026 im Rahmen des Gustavsburger Burgfestes an Pfingsten vom 24. Mai bis 25. Mai 2026
Veranstalter: Sport- und Kulturbund Gustavsburg e.V., 65462 Ginsheim-Gustavsburg
1. Ort:
65462 Gustavsburg, Festplatz Ochsenwiese/Burgpark.
Der Künstlermarkt wird beidseitig am Zubringerweg von der Erzbergerstraße zum Festplatz sowie auf dem Weg zum Burgturm und um diesen herum platziert.
2. Marktzeiten, Auf- und Abbau:
Das Burgfest findet an Pfingsten vom 22. Mai bis 25. Mai 2026 in Gustavsburg statt. Sonntags und montags findet im Burgpark, direkt angrenzend an das Festgelände, der Künstlermarkt statt.
a) Marktzeiten:
Die Mindestmarktzeiten sind: Der Künstlermarkt ist am Sonntag von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet, am Montag von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Diese Öffnungszeiten sind für alle Stände verpflichtend. Darüber hinaus steht es den Künstlern frei, ihren Stand länger geöffnet zu halten. In dieser Zeit muss der Stand ausreichend besetzt sein. Vorbereitungen zur Öffnung bzw. Schließung des Standes haben in den u. g. Auf- und Abbauzeiten zu erfolgen. Der Abbau muss bis spätestens Dienstag, 26. Mai 14:00 Uhr erfolgt sein.
b) Auf- und Abbau:
Der Aufbau der Stände sollte am Sonntag, 24. Mai bis 10:30 Uhr abgeschlossen sein. Für den Fall, dass bis Sonntag, 10:15 Uhr noch kein Aufbau erfolgt ist, behält sich der Veranstalter eine
anderweitige Platzvergabe vor. Der Aufbau ist am Sonntagmorgen ab 6:30 Uhr möglich. Die Stände können bereits– nach Absprache mit dem Veranstalter – am Samstagmittag (zwischen 14 Uhr und
16 Uhr) aufgestellt werden. Hier wird eine Pauschale von 10 Euro netto als Kostenbeitrag für die Nachtwache erhoben. Die Zufahrt mit Fahrzeugen zum Abbau / Laden nach Veranstaltungsende auf
das Künstlermarktgelände ist aus Sicherheitsgründen Sonntags erst ab 20:00 Uhr und Montags ab 18:00 Uhr gestattet.
Mit dem Abbau darf nicht vor dem Ende der offiziellen Öffnungszeiten begonnen werden. Sollte der Abbau vor dieser Zeit erfolgen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe des Standgeldes fällig. Für den
Auf- und Abbau werden dem Aussteller bestimmte Eingänge zugewiesen über die die Zu- und Abfahrt zu erfolgen hat. Änderungen der Auf- und Abbauzeiten behält sich der Veranstalter vor und
gibt sie rechtzeitig bekannt.
3. Teilnehmerkreis:
Der Künstlermarkt steht allen bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die selbstgefertigte Ware ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen, mit Ausnahme von
industriell gefertigten Dingen und sonstiger Massenware. Der Künstlermarkt soll sich klar von anderen Märkten unterscheiden.
Um diese Abgrenzung zu gewährleisten und aufgrund der beschränkten Anzahl von Standplätzen führt der Sport- und Kulturbund Gustavsburg diesen Künstlermarkt auf Grundlage einer allgemeinen Ausschreibung durch. Den Ausstellern wird Gelegenheit gegeben, ihre Arbeiten und gegebenenfalls auch ihre Arbeitsweise an diesem Tag einem breiten Publikum vorzustellen und zum Verkauf
anzubieten. Der Aussteller verkauft auf eigene Rechnung und Risiko. Provision wird nicht erhoben
4. Zulassungs- und Zahlungsmodalitäten:
a) Standgeld
Die Höhe des Standgeldes wird nach dem Platzbedarf festgesetzt, und zwar wie folgt:
Breite: Betrag netto
1,00 m 42,50 €
2,00 m 85,00 €
3,00 m 127,50 €
4,00 m 170,00 €
5,00 m 212,50 €
6,00 m 255,00 €
• für jeden weiteren Meter + 42,50 €/Meter
• Alle Beträge zuzüglich MwSt.
Grundsätzlich steht eine Platztiefe von drei Metern zur Verfügung. Sollte eine größere Stellfläche in der Tiefe benötigt werden, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken. Wir berechnen pro weiteren Meter in der Tiefe 42,50 €.
b) Rücktritt:
Ein bestätigter Rücktritt (schriftlich, Mail) bis 30 Tage vor dem Markt ist möglich. Die Standgebühr abzüglich 10.- Euro pro gebuchten Platz wird erstattet. Danach verfällt die Standgebühr zugunsten
des Veranstalters. Standplätze die am Ausstellungstag 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht belegt sind, werden ohne Ersatz der Standgebühr weitergegeben bzw. entfernt. Ein Anspruch auf
Teilnahme und Entschädigung besteht dann nicht mehr.
5. Standplatz & Strom:
a) Standort:
Die Platzzuweisung erfolgt durch den Veranstalter. Eine freie Platzwahl ist nicht möglich, Standplatzwünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt und sind unbedingt bei der
Anmeldung anzugeben. Konkurrenzlosigkeit oder Ausschluss darf weder gefordert noch vom
Veranstalter zugesagt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Standlage der Konkurrenz.
Alle Informationen inkl. Standplatzangabe gehen Ihnen bis 10 Tage vor dem Künstlermarkt per Post zu. Mit dieser Benachrichtigung werden auch die notwendigen Unterlagen wie Zufahrtsmöglichkeiten, Ladezeiten, Parkmöglichkeiten usw. übersandt.
Jeder Verkäufer hat sich an die Grenzen des ihm zugewiesenen Verkaufsplatzes zu halten. Es ist verboten, über die zugelassene Breite der Verkaufsstände anzubauen oder beim Aushängen von Waren den Geschäftsbetrieb von Nachbarständen zu beeinträchtigen. In den Gängen und Durchfahrten darf nichts abgestellt werden.
Der Veranstalter stellt dem Aussteller die in der Anmeldung bestellte Bodenfläche zur Verfügung. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe –
abweichend von der Zulassung – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers. Optische und akustische Werbemittel dürfen die Nachbarstände nicht stören.
Etwaige Behinderungen durch Bäume, Unebenheiten oder Gefälle in den Wiesenflächen geben keinen Anlass zur Beschwerde oder Preisminderung Reinigung: Die Ausstellerinnen und Aussteller sind verpflichtet ihren Standplatz besenrein zu hinterlassen, Abfall ist mitzunehmen. Sollte der Platz nicht besenrein hinterlassen werden, werden anfallende Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt.
b) Strom:
Ein Stromanschluss (230 V) kann bei Bedarf an einem zentralen Punkt zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird eine Pauschale von 25,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Die Pauschale beinhaltet die Bereitstellung des Anschlusses (230V) sowie den Verbrauch. Beleuchtung, Verlängerungskabel etc. sind selbst mitzubringen. (mit einer Kabeltrommel mit einerLänge von 25 Meter sind Sie auf der sicheren Seite.) Die vom Aussteller benutzten Elektro-Verbindungen und -geräte müssen den VDE-Bedingungen entsprechen. Alle Kabel und Leitungen,die auf dem Boden verlaufen, sind mit Kabelbrücken oder Kabelmatten abzudecken.
Der Aussteller hat für Tische, Überdachungen, Verlängerungskabel, usw. selbst zu sorgen. Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung an, ob Sie einen Stromanschluss benötigen.
6. Be- und Entladen; Parken:
Das Marktgelände kann zum Be- und Entladen befahren werden, allerdings dürfen die Fahrzeuge nicht während der Öffnungszeiten auf dem Marktgelände verbleiben. Nach den allgemeinen Erfahrungen der vergangenen Jahre muss damit gerechnet werden, dass nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Am Festgelände stehen ausreichend kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Wiesenflächen dürfen nicht befahren werden. Sollten Aussteller dennoch die Wiesenflächen befahren und dadurch Schäden entstehen, trägt der Aussteller die Kosten für die Beseitigung der Schäden.
7. Zulassungs- und Zahlungsmodalitäten:
Zur Teilnahme am Künstlermarkt im Rahmen des Burgfestes bedarf es zunächst eines Antrages, wobei das Onlineformular auf www.burgfest-gustavsburg.de zu verwenden ist. Dem Antrag sind 2 Fotografien hinzuzufügen, aus denen der Verkaufsstand sowie Beispiele des künstlerischen Angebotes aussagefähig hervorgehen.
Grundsätzlich wird pro Aussteller nur eine Teilnehmerkarte ausgegeben. Veränderungen des Standortes sind nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich; Untervermietungen sind nicht gestattet.
Der Veranstalter unterrichtet die Ausstellerinnen und Aussteller über die Zulassung und über die Höhe des Standgeldes. Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt ist. Ansonsten hat der Veranstalter das Recht, die Zulassung zu widerrufen. Die
Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmer haben keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten oder auf Schadensersatz.
8. Allgemeines:
a) Präsentation:
Es wird eine für einen Kunstmarkt übliche Präsentation erwartet. Besondere Aktionen für die
Besucher, z.B. die Demonstrationen von Fertigungs- und Herstellungsprozessen, sind willkommen. Wohnwagen und sonstige feste Behausungen sind im Ausstellungsgelände nicht zugelassen. Jeder Aussteller muss seine Präsentationsfläche selbst gestalten.
Tische oder Stände sind selbst mitzubringen. Wasseranschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Wir empfehlen außerdem einen Feuerlöscher im Stand vorzuhalten. Es versteht sich von selbst, dass die
Aussteller nach dem Ende des Marktes ihren Platz frei von Gegenständen und Abfällen gesäubert hinterlassen.
b) Nachtwache:
Der Veranstalter hat für die Nächte von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag jeweils von 21.00 bis 7.00 Uhr einen Wachdienst mit Kontrollgängen beauftragt, um eine allgemeine Bewachung des Marktes sicherzustellen und dem Vandalismus vorzubeugen. Der Veranstalter veranlasst jedoch keine Bewachung für den Einzelstand und übernimmt auch keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung. Alle beweglichen Ausstellungsstücke müssen daher sicher verwahrt
werden. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers. Die Pavillons/Stände können über Nacht stehen bleiben, es wird dringend empfohlen die Ware/Ausstellungsgegenstände über Nacht auszuräumen.
c) Änderungen
Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen bzw. Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden können, so ergeben sich hieraus keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der
Veranstalter behält sich eine Änderung der Öffnungszeiten vor, ohne dass Ansprüche ihm gegenüber geltend gemacht werden können. Falls die Veranstaltung aus einem zwingenden Grund auf einen anderen als den vorgesehenen Termin verlegt wird, so behalten die getroffenen
Vereinbarungen auch für den neuen Termin ihre Gültigkeit.
9. Fotografie, Film, Urheberrecht:
Der Sport- und Kulturbund Gustavsburg weist darauf hin, dass im Rahmen des Kunsthandwerkermarktes fotografiert wird.
Die Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) werden für Promotion-und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, soziale Medien wie z.B. facebook, etc.)
verwendet. Mit der Teilnahme am Kunsthandwerkermarkt erklärt sich der Teilnehmer mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos einverstanden.
10. Haftung, Daten, UVV
a) Versicherung und Haftung:
Der Veranstalter hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren für diese Veranstaltung abgeschlossen. Höhere Gewalt schließt Haftpflicht aus. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellerstand, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder Ausstellungsgegenstände entstehen. Es muss daher eine ausreichende Haftpflicht für solche Unfälle bestehen. Den Ausstellern/innen wird darüber hinaus empfohlen, ihr Ausstellungsgut auf eigene Rechnung zu versichern.
Für Personen- und Sachschäden, Verluste, etc. der Aussteller und ihrer Begleiter, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, können keine Haftungs- und Regressansprüche geltend gemacht werden. Jeder Inhaber eines Verkaufsplatzes haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden, die durch Vorbereitung bzw. Inanspruchnahme des Platzes und den
Auf- und Abbau des Verkaufsstandes durch ihn oder von ihm beauftragte Dritte entstehen.
Für die Einhaltung steuer- und gewerberechtlicher Vorschriften ist der Aussteller selbst verantwortlich.
b) Unfallverhütung:
Die Ausstellerin/der Aussteller ist verpflichtet, bei der Aufstellung und dem Betrieb von Maschinen und Geräten die einschlägigen Vorschriften über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die
gesetzlichen Vorschriften über technische Arbeitsmittel zu beachten. Mitgebrachte elektrische Geräte müssen nach BGV A3 geprüft sein. Geräte/Kabel ohne Prüfsiegel sind nicht zugelassen.
11. Datenschutz
Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer persönlichen Angaben ist uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Abwicklung des Künstlermarktes sowie um Ihre Teilnahme an unserem
Künstlermarkt bearbeiten zu können. Sie können unter der E-Mail Adresse kuenstlermarkt@burgfest-gustavsburg.de jederzeit Auskunft
über Ihre beim Sport- und Kulturbund Gustavsburg e.V. gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen.
Zur Speicherung ihrer Daten erklären sie sich mit der Angabe dieser einverstanden.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Darmstadt.
13. Allgemeines:
Zur Wahrung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Jeder Aussteller erkennt für sich und seinen Beauftragten durch Vollziehung seiner Anmeldung die vorstehenden Bedingungen an und verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und Anordnungen genauestens zu beachten. Der Veranstalter ist berechtigt bei Zuwiderhandlungen gegen die
Teilnahmebedingungen den fristlosen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der
Ausstellungsleitung bestätigt werden.
WICHTIGE HINWEISE:
• Bei der erwarteten Vielzahl an Bewerbungen ist es nicht ausgeschlossen, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden können.
• Absagen werden erst nach abschließender Planung erfolgen.
• Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung.
Anmeldeschluss ist der 1. März 2026
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und hoffen, Sie auf unseren Künstlermarkt begrüßen zu dürfen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail Adresse kuenstlermarkt@burgfest-gustavsburg.de zur Verfügung.